Rechtsprechung
OFH, 24.02.1950 - II 13/49 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 02.07.1951 - II 21/51 S
Berechnung der Grunderwerbsteuer für einen Grundstückstauschvertrag - Ansetzen …
Schließlich hat der Oberste Finanzgerichtshof in dem Urteil vom 24. Februar 1950 II 13/49 (Steuerrechtskartei, GrEStG § 2 Rechtspr. 3) hinsichtlich der Verteilung einer Gesamtgegenleistung auf ein verkauftes Grundstück und auf mitverkaufte Gegenstände, die der Steuer nicht unterliegen, zutreffend entschieden, daß auch für das Grundstück der gemeine Wert zugrunde zu legen ist, wenn die anderen Gegenstände mit dem gemeinen Wert angesetzt werden, obwohl hier das Grundstück sogar Gegenstand des Erwerbsvorganges ist.